Vor dem Recht ist die Würde aller Menschen gleich.

Erklärung:
Ich schreibe in den Texten zum Beispiel Mandant:in.
Ein Mandant ist so etwas wie der Kunde von einem Anwalt.
Der Doppel-Punkt im Wort Mandant:in gilt für:

  • Frauen
  • Männer
  • Personen, die divers sind.
    Divers bedeutet:
    Weder Frau noch Mann.

Ich arbeite als Rechts-Anwältin.
Man sagt auch Anwältin.
Ich kümmere mich um die Rechte von meinen Mandant:innen.
Meine Meinung ist:
Für das Recht zu kämpfen, lohnt sich.
Immer.

Das österreichische Recht ist nicht immer leicht zu verstehen.
Deshalb möchte ich meine Mandant:innen sehr gut unterstützen.
Ich erkläre ihnen die notwendigen Schritte.
So können sie besser meine Arbeit verstehen.
Ich freue mich auf die Arbeit mit Ihnen!
So können wir gemeinsam den Weg zu mehr Gerechtigkeit gehen.

Schwer-punkte

Straf-recht

Opfer-schutz

Ich setze mich als Anwältin besonders für Opfer ein.
Zum Beispiel für Opfer von:

  • sexualisierter Gewalt
  • Gewalt in der Familie
  • Gewalt in der eigenen Wohnung
  • Hass im Internet
  • Menschen-Handel
  • Zwangs-Heirat
  • Gewalt-Verbrechen

Wenn Sie selbst Opfer wurden:
Dann berate ich Sie gerne über Ihre Rechte.
Ich unterstütze Sie auch bei der Suche nach einer passenden Opfer-Schutz-Einrichtung.
Ein Frauen-Haus ist zum Beispiel eine Opfer-Schutz-Einrichtung.

Als Opfer von bestimmten Verbrechen haben Sie Anspruch auf eine Anwältin oder einen Anwalt.
Und Sie haben auch Anspruch auf psycho-soziale Unterstützung.
Psycho-soziale Unterstützung bedeutet:
Sie bekommen Unterstützung von Psycho-Therapeut:innen.
Und von Sozial-Arbeiter:innen.
So können Sie die Gewalt-Erfahrung verarbeiten.
Sie bekommen auch Unterstützung bei der Wohnungs-Suche.
Und bei der Job-Suche.
So dass Sie ein Leben ohne Gewalt führen können.
Beides ist für Sie kostenlos.

Auch wenn Sie jemanden kennen, der Opfer wurde:
Zum Beispiel Opfer von Gewalt in der eigenen Wohnung.
Oder Opfer von Zwangs-Heirat.
Oder Opfer von Menschen-Handel:
Dann stehe ich Ihnen für eine Rechts-Beratung zur Verfügung.
Außerdem kann ich Kontakte herstellen.
Zum Beispiel zu Opfer-Schutz-Einrichtungen.
Oder zu Beratungs-Stellen.

Medien-straf-recht

Ich setze mich als Anwältin auch für Opfer in den sozialen Netz-Werken ein.
Zum Beispiel für Opfer von:

  • Beleidigungen oder Beschimpfungen in sozialen Netz-Werken
  • falschen Behauptungen in sozialen Netz-Werken
  • Mobbing in sozialen Netz-Werken
    Wir sagen dazu auch Cyber-Mobbing.

Hat jemand Ihre Bilder veröffentlicht, ohne dass Sie das wollten?
Oder hat jemand Ihre Bilder einer anderen Person geschickt, ohne dass Sie das wollten?

Im Bereich Medien-Straf-Recht arbeite ich mit meinen beiden Kolleg:innen zusammen.
Sie sind Medien-Rechts-Expert:innen.

  • Rechts-Anwältin Mag.a Margot Rest
  • Rechts-Anwalt Doktor Michael Borsky

Verteidigerin in Straf-sachen

Ich setze mich als Anwältin auch für Täter:innen ein.
Wenn Sie für eine Straf-Tat angeklagt sind:
Dann vertrete ich Sie.
Vertreten bedeutet hier:
Ich verteidige Sie.
Ich berate Sie während des gesamten Straf-Verfahrens.
Und ich setze mich vor Gericht für Sie ein.

Arbeits-recht

Im Bereich des Arbeits-Rechts kenne ich mich vor allem bei diesen Themen aus:

  • Gleich-Behandlung
  • Anti-Diskriminierung

Diese beiden Themen hängen zusammen.
Im Gesetz steht:
Alle Menschen sind gleich.
Aber tatsächlich ist es oft nicht so.
Manche Menschen werden schlechter behandelt als andere.
Zum Beispiel

  • nur weil sie Schwarz sind
  • nur weil sie eine andere Sprache sprechen
  • nur weil sie eine Behinderung haben
  • nur weil sie homo-sexuell sind
    Homo-sexuell bedeutet:
    Eine Frau liebt eine andere Frau.
    Oder ein Mann liebt einen anderen Mann.

Es gibt noch viel mehr Gründe für Diskriminierung.
Diskriminierung ist nicht erlaubt.

Arbeit-nehmer:innen

Arbeit-Nehmer:innen vertrete ich besonders in diesen Fällen:

  • Gleich-Behandlung
  • Anti-Diskriminierung
  • nicht gerechtfertigten Kündigungen

Beispiele:

  1. Eine Frau ist schwanger.
    Deshalb wird sie in der Arbeit schlecht behandelt.
  2. Ein Mann darf nicht Eltern-Zeit nehmen.
    Nachdem er ein Baby bekommen hat.
    Obwohl der Mann eigentlich einen Anspruch auf Eltern-Zeit hat.
  3. Eine Frau wird wenige Jahre vor Beginn ihrer Pension gekündigt.
  4. Ein Mann wird in der Arbeit gemobbt.
    Mobbing bedeutet:
    Eine Person wird von anderen schlecht behandelt.

Oft ist es so:
Eine Person wird in der Arbeit diskriminiert.
Aber die Person tut nichts dagegen.
Denn sie hat Angst, den Job zu verlieren.

Aber:
Nichts tun ist keine Lösung!
Dadurch verbessert sich die Situation nicht.
Im Gegenteil.
Die Situation kann sich weiter verschlechtern.

In einem Erst-Gespräch können wir gemeinsam herausfinden:
Verstößt das Verhalten in Ihrer Arbeit gegen das Gesetz?
Genauer gesagt gegen das Anti-Diskriminierungs-Recht?
Was können wir dagegen tun?

Gerne unterstütze ich Sie auf dem Weg aus der Diskriminierung am Arbeits-Platz.

Arbeit-geber:innen

Als Rechts-anwältin
Ich bin auch für Arbeit-Geber:innen tätig.
Ich unterstütze sie vor dem Arbeits-Gericht.
Und vor dem Sozial-Gericht.

Außerdem unterstütze ich sie bei meinen Spezial-Themen:

  • Gleich-Behandlung
  • Anti-Diskriminierung

Oft können Gerichts-Verfahren vermieden werden.
Es können andere Lösungen gefunden werden.
Diese Lösungen sind meistens für alle besser.

Ich erkläre Arbeit-Geber:innen das Gesetz.
Und ich berate Arbeit-Geber:innen.
Denn ich habe auch Erfahrung als Unternehmens-Beraterin und Trainerin.

Als Trainerin
Ich unterstütze Arbeit-Geber:innnen auch als Trainerin.
Meine Spezial-Gebiete sind:

  • Gleich-Behandlung
  • Anti-Diskriminierung

So kann Gleich-Behandlung gelingen:

  • Verbesserung der Arbeits-Abläufe
    Zum Beispiel sollen Mitarbeiter:innen besser miteinander kommunizieren.
    So dass niemand ausgeschlossen wird.
  • Verbesserung von Strukturen im Unternehmen
    Zum Beispiel soll das Unternehmens-Gebäude barriere-frei werden.
  • Kurse für Mitarbeiter:innen

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Internet-Seite:
www.upright.at

Diskriminierungs-schutz außerhalb vom Arbeits-platz

Das österreichische Anti-Diskriminierungs-Recht gilt nicht nur für den Arbeits-Platz.
Es gilt auch für andere Bereiche:
Zum Beispiel für Kund:innen.
Das sind mögliche Situationen:

  1. Ein Mann wird im Restaurant schlecht behandelt.
    Nur weil er im Roll-Stuhl sitzt.
  2. Eine Frau wird beim Arzt schlecht behandelt.
    Nur weil sie Schwarz ist.

Wurden Sie Opfer von Diskriminierung?
Möchten Sie weitere Informationen zu möglichen rechtlichen Schritten?
Ich berate Sie gerne in einem Erst-gespräch.

Über mich

Mein Lebenslauf

Seit 2022:
Selbstständige Rechts-Anwältin in Zusammen-Arbeit mit den Rechts-Anwälten:
Ruggenthaler, Rest & Borsky Rechtsanwälte OG

Seit 2019:
Trainerin und Unternehmens-Beraterin zusammen mit upright:
Wir sind Expert:innen für Diskriminierungs-Schutz in Arbeit und Bildung.

2020 – 2021:
Fachkundige Laien-Richterin am Bundes-Verwaltungs-Gericht

2019 – 2021:
Mitarbeiterin bei der Bundes-Wettbewerbs-Behörde

2014 – 2018:
Rechts-Anwalts-Anwärterin
Eine Rechts-Anwalts-Anwärterin ist eine Rechts-Anwältin in Ausbildung.

2018:
Rechts-Anwalts-Prüfung mit Auszeichnung

2014, 2015:
Arbeits-Erfahrung in zwei Gerichten Wien

2014 – 2018:
Dr.in iur an der Universität Wien
Ich habe eine Doktor-Arbeit geschrieben.
Deshalb darf ich jetzt den Doktor-Titel tragen.

2013 – 2014:
LL.M an der Harvard Law School
Die Harvard Law School gehört zu den wichtigsten Universitäten der Welt.
Sie befindet sich in Amerika.

2009 – 2013:
Politik-Wissenschaft an der Universität Wien
Meine beiden Abschlüsse lauten Bachelor of Arts und Master of Arts.
Das spricht man so aus:
Bätschla of Arts und Master of Arts.
Die Abkürzungen lauten BA und MA.

2011:
Erasmus an der Universidad Alcalá de Henares in Madrid
Erasmus ist der Name von einem Austausch-Programm für Studierende in Europa.

2008 – 2012:
Mag.a iur an der Universität Wien
Ich habe Jus studiert.
Mein Abschluss lautet auf Lateinisch:
Magistra iuris

Veröffentlichungen

Hier finden Sie eine Liste von Texten, die ich veröffentlicht habe.
Ich habe noch mehr Texte veröffentlicht.
Aber das sind die wichtigsten.

2021:
Der Titel heißt: Compliance im Anti-Diskriminierungs-Recht
Die Autorinnen sind: Akii/Greif/Hofbauer
Der Text ist erschienen: im Linde Verlag.

2020:
Der Titel heißt: Kartell-Verfahren im Markt-Macht-Missbrauch: Wohin geht die digitale Reise?
Die Autorinnen sind: Fürlinger/Hofbauer/Wurm
Der Text ist erschienen: ÖZK 2020, 207.

2020:
Der Titel heißt: Sexuelle Integrität.
Rechtlicher Schutz und dessen Durchsetzung
Die Autor:innen sind: Apostol/Hofbauer
Der Text ist erschienen: im Manz Verlag.

2019:
Der Titel heißt: Wettbewerb und Gender
Die Autorinnen sind: Hofbauer/Harsdorf
Der Text ist erschienen: ÖZK 2019, 173.

2019:
Der Titel heißt: Der Einfluss von #MeToo auf M&A Deals
Die Autorinnen sind: Balthasar-Wach/Hofbauer
Der Text ist erschienen: juridikum 3/2019, 326.

2019:
Der Titel heißt: Hirst vs Delvigne: Wende-Punkt für das aktive Wahl- Recht von Straf-Tätern in der EU?
Die Autorinnen sind: Balthasar-Wach/Hofbauer
Der Text ist erschienen: Journal für Straf-Recht 2016/2, 148.

2016:
Balthasar-Wach/Hofbauer, Hirst vs Delvigne: Wendepunkt für das aktive Wahlrecht von Straftätern in der EU?, Journal für Strafrecht 2016/2, 148.

Mitglied

Ich bin Mitglied in der Rechts-Anwalts-Kammer Wien.
Die Rechts-Anwalts-Kammer ist eine Organisation von Anwält:innen.

Außerdem bin ich Mitglied in der Allianz GewaltFREI leben.
GewaltFREI leben kümmert sich darum, dass Frauen und Kinder keine Gewalt erleben müssen.

Ich arbeite zusammen mit:

upright – für Diskriminierungs-Schutz in Arbeit und Bildung
Die Internet-Seite ist: www.upright.at

Rest & Borsky Rechtsanwälte OG
Die Internet-Seite ist: www.ruggenthaler.at

Vor dem Recht ist die Würde aller Menschen gleich

Kosten

Erst-gespräch

Die Kosten für ein Erst-Gespräch betragen 150,- Euro.
Das Erst-Gespräch dauert höchstens eine halbe Stunde.
Das Gespräch findet in meinem Büro statt.
Oder online.

Wenn es danach zu einer Zusammen-Arbeit kommt:
Dann sprechen wir gemeinsam über die weiteren Kosten für Sie.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Ich kann meine Arbeit auf verschiedene Weise abrechnen.
Die Abrechnung soll für Sie passend sein.

Informationen zur Abrechnung

Es gibt für Anwält:innen unterschiedliche Abrechnungs-Methoden.
Abrechnungs-Methode bedeutet:
Die Anwält:innen können auf verschiedene Weise abrechnen.
Die Anwält:innen stellen den Mandant:innen eine Rechnung.

Zu den Abrechnungs-Methoden gibt es Informationen.
Der Österreichische Rechts-Anwalts-Kammer-Tag hat eine Broschüre herausgegeben.
Die Broschüre heißt:
Mein Recht ist kostbar.

Es gibt 3 Abrechnungs-Methoden:

  1. Die Kosten werden nach gesetzlichen Vorgaben ausgerechnet.
    Hier stehen die Vorgaben:

    • Rechts-Anwalts-Tarif-Gesetz
      die Abkürzung lautet RATG
    • Allgemeine Honorar-Kriterien
      die Abkürzung lautet AHK
    • Notariats-Tarif-Gesetz
      die Abkürzung lautet NTG
  2. Die Kosten werden geschätzt.
    Manchmal weiß man am Anfang:
    Die Anwält:innen werden so viel Arbeit haben.
    So kann man gleich am Anfang den Preis bestimmen.
  3. Die Kosten ergeben sich aus dem Stunden-Satz.
    Am Anfang von der Zusammen-Arbeit wird der Stunden-Satz der Anwält:innen ausgemacht.
    Der Stunden-Satz hängt von der Tätigkeit ab.
    Diese Abrechnungs-Methode können die Mandant:innen am leichtesten nach-rechnen.

Häufig gestellte Fragen

Ihre Frage:

Ich werde zu Hause misshandelt.
Zum Beispiel:

  • Ich werde geschlagen.
  • Ich werde eingesperrt.
  • Ich werde bedroht.

Was kann ich tun?

Meine Antwort:

Sie können beim Opfer-Not-Ruf anrufen.
Die Nummer lautet: 0800 112 112.
Diese Nummer ist für alle Geschlechter.

Für Frauen gibt es auch noch eine andere Nummer: 0800 222 555

Die Berater:innen sind zu absoluter Vertraulichkeit verpflichtet.
Vertraulichkeit bedeutet hier:
Die Anrufer:innen können den Berater:innen vertrauen.
Die Berater:innen erzählen nichts aus den Gesprächen weiter.
Niemandem.
Die Berater:innen können den Anrufer:innen Beratungs-Stellen in der Nähe nennen.
So können sich die Anrufer:innen Hilfe vor Ort holen.

Ihre Frage:

Ich kenne ein Opfer von Gewalt.
Wie kann ich helfen?

Meine Antwort:

Bitte beachten Sie:
Machen Sie nichts, mit dem das Opfer nicht einverstanden ist.
Sprechen Sie mit dem Opfer.
Zeigen Sie Verständnis.
Hören Sie zu.
Manchmal braucht das Opfer etwas Zeit.
Und erst später findet es Kraft.
Und zeigt die Täter:innen an.

Wenn Sie die Täter:innen anzeigen.
Dann wird das Opfer vielleicht gegen seinen Willen befragt.
Und ist vielleicht gegen seinen Willen Teil von einem Straf-Verfahren.
Das kann für das Opfer sehr belastend sein.
Und auch gefährlich.

Deshalb sollten Sie mit dem Opfer sprechen.
Und Ihre Unterstützung anbieten.
Informieren Sie sich über Möglichkeiten für das Opfer.
Das kann eine Beratungs-Stelle sein.
Oder ein Frauen-Haus.
Gerne können Sie mich auch als Freund:in oder Angehörige:r von dem Opfer kontaktieren.
So können wir in einem Erst-Gespräch die Möglichkeiten besprechen.

Ihre Frage:

Ich habe Angst, meinen Partner zu verlassen.
Wer kann mir helfen?

Meine Antwort:

Wenn Sie Opfer von Gewalt durch Ihren Partner sind:
Dann kann eine Trennung sehr gefährlich sein.
Es ist gut, dass Sie vorsichtig sind!
Gehen Sie zu einer Beratungs-Stelle.
Zusammen mit der Beratungs-Stelle können Sie die Trennung planen.

In jedem Bundes-Land in Österreich gibt es Gewalt-Schutz-Zentren.
Eine Liste der Gewalt-Schutz-Zentren finden Sie hier:
Liste der Gewalt-Schutz-Zentren

Die Berater:innen werden Sie unterstützen:

  • während der Trennung
  • bei der Suche nach einer neuen Unterkunft für Sie und Ihre Kinder

Ihre Frage:

Ich wurde vergewaltigt.
Aber ich will nicht, dass der Täter ins Gefängnis muss.

Meine Antwort:

Eine Vergewaltigung ist eine sehr schwere Straf-Tat.
Die Strafe für den Vergewaltiger beträgt mindestens 2 Jahre Haft.

Eine Vergewaltigung ist keine Privat-Sache.
Eine Vergewaltigung ist ein Offizial-Delikt.
Offizial-Delikt bedeutet:
Wenn die Polizei etwas von der Vergewaltigung erfährt:
Dann muss die Polizei ermitteln.

Wenn Sie Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet haben:
Dann können Sie die Anzeige nicht wieder zurückziehen.

Manchmal möchten die Opfer die Täter schützen.
Sie sagen dann:
Ich habe bei der Anzeige gelogen.

Danach wird eventuell nicht weiter gegen den Täter ermittelt.

Aber dann wird gegen das Opfer ermittelt wegen Falsch-Aussage.

Wenn Sie Anzeige gegen den Täter erstatten wollen:
Dann sollten Sie sich sicher sein.
Dann dürfen Sie die Anzeige später nicht wieder zurückziehen.

Ihre Frage:

Ich werde am Arbeits-Platz sexuell belästigt.
Aber ich habe Angst, darüber zu sprechen.
Ich möchte nicht meinen Job verlieren.

Meine Antwort:

Was bedeutet sexuelle Belästigung?
Zu sexueller Belästigung gehören zum Beispiel:

  • Berührungen, die die Mitarbeiter:innen nicht möchten
  • Kommentare über das Aussehen der Mitarbeiter:innen
  • Fragen über das Privat-Leben der Mitarbeiter:innen

Arbeit-Geber:innen müssen ihre Mitarbeiter:innen vor sexueller Belästigung schützen.
Das steht im Gesetz.
Wenn Arbeit-Geber:innen von sexueller Belästigung erfahren:
Dann müssen sie sofort etwas dagegen machen.

Wenn Mitarbeiter:innen sexuelle Belästigung melden:
Dann dürfen sie deshalb nicht schlecht behandelt werden.
Das steht auch im Gesetz.

Leider werden Mitarbeiter:innen manchmal trotzdem schlecht behandelt.

Manche Arbeit-Geber:innen nehmen die Meldung aber auch sehr ernst.
Sie kümmern sich um eine Lösung für die Mitarbeiter:innen.
Die Mitarbeiter:innen werden nach ihrer Meldung nicht schlecht behandelt.

Wenn Sie nicht sicher sind, wie Ihr:e Arbeit-Geber:in mit einer Meldung umgehen würde:
Dann können wir in einem Erst-Gespräch Ihre Situation besprechen.
Und entscheiden, was Sie tun können.

Denn klar ist:
Sie haben das Recht, sich zu wehren.

Es gibt noch eine andere Möglichkeit:
Sie können sich an die Gleich-Behandlungs-Anwaltschaft wenden.

Ihre Frage:

Ich bin Opfer von Rassismus am Arbeits-Platz.

Meine Antwort:

Zunächst müssen Sie wissen, was Rassismus bedeutet:
Rassismus ist eine Benachteiligung.
Der Grund für die Benachteiligung ist folgender:
Eine Person wird von anderen auf eine bestimmte Art gesehen.
Und in eine Kategorie eingeordnet.

Im österreichischen Gesetz heißt der Begriff für die Kategorien so:
Ethnische Zugehörigkeit.

Zu ethnischer Zugehörigkeit zählt:

  • wie jemand spricht
    zum Beispiel der Akzent
  • wie die Person aussieht
    zum Beispiel die Haut-Farbe
  • welcher Religion die Person angehört
  • wie sich die Person kleidet

Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit am Arbeits-Platz ist verboten!

Was können Sie gegen Rassismus am Arbeits-Platz tun?

Überlegen Sie:
Gibt es eine Anlauf-Stelle gegen Diskriminierung an Ihrem Arbeits-Platz?
Dann können Sie sich an diese Stelle wenden.
Gemeinsam können Sie die nächsten Schritte besprechen.

Sie können sich auch beim Verein ZARA kostenlos beraten lassen.
ZARA ist die Abkürzung für Zivil-Courage und Anti-Rassismus-Arbeit.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Ihre Frage:

Ich werde am Arbeits-Platz gemobbt.
Was kann ich tun?

Meine Antwort:

Was bedeutet Mobbing?
Mobbing bedeutet:
Eine Person wird von anderen schlecht behandelt.
Wenn es einen Konflikt gibt:
Dann wird dieser Konflikt nicht gelöst.

Leider steht zu Mobbing nichts im Gesetz.
Nur für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Aber oft ist es bei Mobbing so:
Die Behandlung von den Mitarbeiter:innen ist gegen das Gesetz.
Zum Beispiel gegen das Gleich-Behandlungs-Recht.

Allerdings ist es nicht einfach zu erkennen:
Dass das Mobbing gegen das Gleich-Behandlungs-Recht ist.
Deshalb ist eine Beratung bei einer Anwältin hilfreich.
Oder bei einem Anwalt.

Wenn Sie gemobbt werden:
Dann können Sie sich zunächst an den Betriebs-Rat wenden.
Informieren Sie sich:
Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebs-Rat?
Der Betriebs-Rat kümmert sich um die Rechte der Mitarbeiter:innen.
Oder Sie wenden sich an Ihre Gewerkschaft.

Ihre Frage:

Ich bin schwanger.
Seitdem werde ich schlechter behandelt als meine Kollegen.
Aber niemand gibt zu, dass ich wegen der Schwangerschaft schlechter behandelt werde.
Immer werden andere Gründe genannt.
Kann ich mich dagegen wehren?

Meine Antwort:

Leider kommt es in Unternehmen immer noch oft vor.
Wenn eine Frau schwanger wird:
Dann wird sie am Arbeits-Platz schlechter behandelt als die anderen.
Zum Beispiel:
Die schwangeren Frauen

  • dürfen wichtige Projekte nicht fertigmachen.
  • sollen nur noch Hilfs-Arbeiten machen.
  • bekommen doch keine Beförderung.
    Obwohl ihnen die Beförderung schon versprochen wurde.
    Bei einer Beförderung bekommt der:die Mitarbeiter:in eine neue Stelle im Unternehmen.
    Die Stelle ist besser.
    Meistens gibt es dafür auch mehr Geld.
  • bekommen keine Gehalts-Erhöhung.
    Obwohl sie eigentlich eine Gehalts-Erhöhung bekommen hätten.

Arbeit-Geber:innen sagen dann:
Der Grund ist nicht die Schwangerschaft.
Der Grund ist etwas anderes.

Aber oft handelt es sich um eine Diskriminierung nach dem Gleich-Behandlungs-Gesetz.

Lassen Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.
Zusammen kann die Situation besser eingeschätzt werden.
Und so erfahren Sie, was Sie tun können.

Ihre Frage:

Ich möchte in Väter-Karenz gehen.
Aber mein:e Arbeit-Geber:in hat mir mit negativen Folgen gedroht.
Was soll ich tun?
Kann ich trotzdem gehen?

Meine Antwort:

Väter-Karenz bedeutet:
Ein Vater geht nicht zur Arbeit.
Er kümmert sich um das Baby.
Und bekommt trotzdem Geld.

Auch Väter haben das Recht auf Eltern-Karenz.
Wenn Arbeiter-Geber:innen mit negativen Folgen wegen Väter-Karenz drohen:
Dann verstoßen sie gegen das Anti-Diskriminierungs-Recht.

Leider gilt der Kündigungs-Schutz nach der Väter-Karenz nicht für immer.
Und es kann nach der Väter-Karenz zu Diskriminierung kommen.
Es kommt oft vor:
Nach der Eltern-Karenz bekommen Mütter und Väter oft langweilige Aufgaben.
Oft bekommen sie auch eine schlechtere Stelle im Unternehmen.

Das ist eigentlich Diskriminierung.
Aber die Arbeit-Geber:innen nennen immer andere Gründe.

Besser ist es:
Vermeiden Sie solche Situationen.
Sprechen Sie vor Ihrer Karenz mit Ihrer Arbeit-Geberin.
Oder mit Ihrem Arbeit-Geber.
Sie können auch jemanden zum Gespräch mitbringen.
Zum Beispiel den Betriebs-Rat.
Oder die Gleich-Behandlungs-Anwaltschaft.
Oder eine Anwältin oder einen Anwalt.

Ihre Frage:

In unserem Unternehmen wurde zum ersten Mal ein Diskriminierungs-Fall gemeldet.
Was sollen wir als Arbeit-Geber:in jetzt machen?

Meine Antwort:

Oft haben Arbeit-Geber:innen für Diskriminierungs-Fälle einen standardisierten Prozess.
Standardisierter Prozess bedeutet hier:
Wenn ein Diskriminierungs-Fall gemeldet wird:
Dann werden bestimmte Schritte unternommen.

Wenn Sie als Arbeit-Geber:in noch keinen standardisierten Prozess haben:
Dann sollten Sie sich dringend beraten lassen.
Zum Beispiel von einer Anwältin.
Oder einem Anwalt.
Oder von einem Krisen-Kommunikations-Beratungs-Team.
Wichtig ist:
Die Berater:innen kennen sich mit dem Thema Diskriminierungs-Schutz aus.

Wenn ein Diskriminierungs-Fall gemeldet wird:
Dann müssen bestimmte Schritte unternommen werden.
Wenn die falschen Schritte unternommen werden:

  • Dann bekommt das Unternehmen Probleme mit den Mitarbeiter:innen.
    Oder:
  • Dann bekommt das Unternehmen einen schlechten Ruf.

Als Arbeit-Geber:in sollten Sie beachten:
Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeiter:innen.
So vermeiden Sie Gerüchte.

Überlegen Sie sich außerdem gut, was Sie mit den betroffenen Mitarbeiter:innen machen:

  • mögliche Schritte gegen die Täter:innen
  • Unterstützung für das Opfer

Überlegen Sie in Ruhe.
Handeln Sie nicht voreilig.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Internet-Seite:
www.upright.at

Ihre Frage:

Wir möchten als Arbeit-Geber:innen unsere Mitarbeiter:innen vor Diskriminierung schützen.
Was können wir tun?

Meine Antwort:

Es gibt viele Möglichkeiten!
Zum Beispiel:

  1. Eine klare Kommunikations-Strategie
  2. Fortbildungen für Mitarbeiter:innen und Führungs-Kräfte
  3. Entwicklung eines standardisierten Beschwerde-Verfahrens
  4. Verhaltens-Regeln
  5. Vertrauens-Personen
  6. Verbesserung von Computer-Programmen

Wenn Sie nach geeigneten Möglichkeiten suchen.
Dann müssen Sie als Arbeit-Geber:in zuerst folgende Fragen beantworten:
Wie groß ist Ihr Unternehmen?
Gibt es in Ihrem Unternehmen Kontakt zu Kund:innen?
Haben Sie bereits eine der oben genannten Möglichkeiten ausprobiert?

Gerne stehe ich Ihnen bei der Erarbeitung von geeigneten Möglichkeiten zur Verfügung.
Ich unterstütze Sie als Unternehmens-Beraterin.
Und als Rechts-Anwältin.
Mehr Informationen finden Sie auf folgender Internet-Seite:
www.upright.at/faq